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R&G Alarmtechnik GmbH

R&G Alarmtechnik GmbH • Alt Bartelsdorfer Straße 1 • 18146 Rostock

Feststellanlagen

Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Feuersschutzabschlüsse, die aus betrieblichen Gründen zeitweise offen gehalten werden, mit Feststellanlagen zu versehen, die im Brandfall Türflügel oder Tore zum selbsttätigen Schließen freigeben.

Damit sich Feuer und Rauch in einem Gebäude nicht unkontrolliert ausbreiten können, werden die einzelnen Brandabschnitte durch automatisch schließende Brandschutztüren getrennt.

Durch Feststellvorrichtungen werden die Feuer- und Rauchschutztüren für den ungehinderten Personen- und Warenverkehr offengehalten. Bei Brandgefahr wird die Feststellung aufgehoben. Dieses kann sowohl von Hand als auch durch automatische Rauchmelder erfolgen. Türschließer bewirken dann die Schließung der Türen und Tore.

Die von uns installierten Feststellanlagen sind VdS- geprüft und vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen.

Feststellanlagen gehören zum vorbeugenden Brandschutz.